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betriebliche Vorsorge

 

umfasst generell Leistungen der Alters-, Invaliditäts- bzw. Hinterbliebenenversorgung.

Doch auch Abfertigungs- oder Jubiläumsgeldansprüche zählen dazu


Warum betriebliche Vorsorge?

 

Arbeitgeber:innen stehen heute in großem Wettbewerb um hoch qualifizierte Arbeitnehmer:innen. Eine gute betriebliche Vorsorge erhöht sowohl die Attraktivität für neue und reduziert die (teure) Fluktuation bestehender Mitarbeiter:innen (lt. Deloitte rd. € 15.000,- pro Stelle)!


Das bessere Gehalt

 

Meist sind betriebliche Vorsorgen steuerlich begünstigt bzw. abzugsfähig und somit wesentlich günstiger als höheres Gehalt!

Durch die Definition der betrieblichen Vorsorge als

  • Leistungen,

  • die ein/e Arbeitgeber:in

  • für seine Arbeitnehmer:innen und dessen Angehörige

  • unmittelbar oder über rechtlich selbständige Versorgungsträger erbringt,

ergeben sich unterschiedliche Vorsorgemöglichkeiten, die - gut konzeptioniert - Vorteile für alle Beteiligten bieten.

So kann sie gestaltet werden als klassische Pensionsvorsorge, als Unfall- und Berufsunfähigkeitsabsicherung, Ablebensversicherung bis hin zur Gesundheitsvorsorge.

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Oft übersehene Risiken

 

  • wie Abfertigungsansprüche langgedienter Mitarbeiter nach dem alten Rechtssystem (vor 01.01.2003) oder

  • auch Jubiläumsgeldansprüche 

 

stellen für viele Betriebe (v.a. kleiner und mittlere) eine erhebliche Liquiditätsbelastung und oft genug ein Bestandsrisiko dar!

Mit Auslagerungs- oder Rückdeckungsversicherungen kannst du dieses Risiko abwälzen…


ERGEBNIS

 

Bei gleichem Aufwand für die Vorsorge wird so für die Begünstigten ein wesentlich günstigeres Ergebnis erzielt,

die Unternehmen sparen zusätzlich Steuern.


Zusätzliche Vorteile für wesentlich beteiligte Geschäftsführer

 

In besonderen Fällen gibt es besondere Steuersparmöglichkeiten. So können etwa wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (>= 25%) bei Betriebsaufgabe für den zu ermittelnden Übergangsgewinn den Hälftesteuersatz nach § 37 EStG beantragen. Die Abfindung einer Pensionszusage gilt nach einem VwGH-Urteil als Teil dieses Übergangsgewinnes!

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Mein Angebot

Know How

 

Sehr gute betriebliche Vorsorgekonzepte erfordern sehr viel – fachübergreifendes – Know-How und v.a. einiges Verständnis für die Bedürfnisse aller Beteiligten.

Als Unternehmensberater und Arbeitgeber weiß ich genau, was Geschäftsleiter:innen bzw. Unternehmer:innen bewegt.

Doch beginnt man idR. seine Karriere nicht als Chef:in, daher kenne ich auch die Situation als Arbeitnehmer noch sehr gut…


Gerichts-Sachverständiger

Mein Know-How wurde zuletzt vom LG Korneuburg als allgemein beeideter Sachverständiger gerichtlich zertifiziert...


Gestaltung

  • Konzeption und Gestaltung der Vorsorgemodelle

  • Feinabstimmung mit den Beteiligten sowie Präsentation der Ergebnisse

  • Möglichkeiten zur Auslagerung bestehender Vorsorgen


Umsetzung
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  • Auswahl der Umsetzungspartner (Versicherer/Pensionskassen/BV-Kassen; intern/extern)
    - Ausschreibung, Bewertung und Präsentation des Bestbieters
    - Abstimmung mit (oder auch Empfehlung von) Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer
    - Vertragsgestaltung und -errichtung

  • Einrichtung im Unternehmen


Wartung

  • Jährliche Überprüfung und ggf. Optimierung von
    - Leistungsumfang und -qualität
    - Finanzierung bzw. Rückdeckung
    - Handels- und steuerrechtlicher Bewertung

  • Vermittlung versicherungsmathematischer Gutachten


Gutachten

  • private Gutachten für die eigene Absicherung bzw. Standortbestimmung

  • private Gutachten für Gerichtsverhandlungen

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